Familienrecht:
Wir beraten Sie gerne im Falle der Trennung, der Scheidung ( auch Gleichgeschlechtliche, also bei Verpartnerung), in Fragen des Umgangs- und des Sorgerechts, sowie des Unterhalts für Kinder und Ehegatten und deren Berechnung. Auch stehen wir Ihnen bei Streitigkeiten über die Haushaltteilung und über die Zuweisung der Ehewohnung zur Seite.
Wir prüfen und erstellen Eheverträge, sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat bei der Ermittlung und Durchsetzung Vermögensauseinandersetzung zur Seite und ermitteln, und prüfen ob und in welcher Höhe Ihnen ein Zugewinnausgleich, oder sonstiger Güterausgleich zusteht.
Es werden im Zuge der Scheidung der Renten- und Versorgungsausgleich ebenso überprüft, wie ein Anspruch auf schuldrechtlichem Versorgungsausgleich.
Gerne helfen wir Ihnen bei der rechtlichen Erfassung und Abfassung von Testamenten, Patienten- und Vorsorgevollmachten, auch im Rahmen von zu errichtenden oder schon bestehenden Betreuungen.
Auch stehen wir Ihnen bei der Abwehr von Ansprüchen und Forderungen der Sozialämtern wegen Elternunterhalt zur Seite und prüfen die Voraussetzungen und die Berechnung des Unterhalt, des Selbstbehaltes, sowie den Einsatz von Vermögen und die Beachtung von Schonvermögen.
Montag | 09:00-13:00 | 14:00-16:30 | ||
Dienstag | 09:00-13:00 | 14:00-16:30 | ||
Mittwoch | 09:00-13:00 | |||
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